Cyberabwehr: Kritische Infrastrukturbereiche schützen
- Datum:
- 04.05.2022
- Uhrzeit:
- 13:00 Uhr
- Ort:
Fast alle kritischen Infrastrukturbereiche, kurz KRITIS, wie das Finanzwesen, die Energie- oder Gesundheitsversorgung sind heute von der Informationstechnologie abhängig. Diese Abhängigkeit jedoch macht die Gesellschaft auch anfällig für Angriffe.
Cyberattacken gehören mittlerweile zur strategischen Kriegsführung und daher stellt sich, nicht erst seit dem Ukraine-Krieg, die Frage nach möglichen Sicherheitslücken in Bereichen der kritischen Infrastruktur.
Im Rahmen eines KRITIS-Panels haben im Presseclub München Vertreter aus Politik und Wirtschaft über dieses Thema diskutiert.
Unter den Teilnehmern war auch MdB. Dr. Reinhard Brandl. Er erläuterte die politische und parlamentarische Perspektive zur Thematik. „Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, wie Cyber-Angriffe in die Kriegsführung integriert werden“, sagt Brandl.
Grundlagen für Cybersicherheitsstrategien liefern das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die Kritisverordnung. Der Bund habe zwar die Meldepflichten für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen erweitert und sie zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung verpflichtet. Aber es fehle jede Form der Verteidigung, so der Verteidigungsexperte Brandl. Weder der rechtliche Rahmen, noch die Zuständigkeiten oder die finanziellen Mittel dafür seien geklärt.
„Vom Bund gibt es keine zuständige Sicherheitsbehörde für die Cyberabwehr. Aktuell ist die Polizei des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich. Diese hat an sich auch die Möglichkeiten, um zum Beispiel Angriffs-Server abzuschalten. Auf groß angelegte Attacken sind die Länder aber nicht vorbereitet."
Brandl befürwortet die Pläne zur Grundgesetzänderung, damit der Bund die führende Rolle in der Cybersicherheit einnimmt. Weil die Länder hierbei in ihren Kompetenzen eingeschränkt würden, strebt Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Grundgesetzänderung an. „Eine entsprechende Grundgesetzänderung wurde bisher von den Grünen blockiert“, berichtet Brandl.