04.03.2015
Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
Im Bundestag wurde am 26. Februar 2015 das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ beschlossen. Durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket und eine neue Rechtsetzung wird gezielt auf die Bedürfnisse der Bundeswehrangehörigen eingegangen. Die Bundeswehr soll künftig attraktive Rahmenbedingungen bieten, die mit den Angeboten vergleichbarer ziviler Arbeitgeber mithalten können. Das Spektrum der im Zuge der Attraktivitätsoffensive beschlossenen Maßnahmen reicht von besserer Besoldung und Versorgung über eine leichtere Vereinbarkeit von Privatleben und Dienst bis hin zu einer gesetzlichen Absicherung und verlässlichen Arbeitszeitregeln.