Kreuzung B13 / B16
16.03.2016

Regionale Projekte haben hohe Priorität!

Kreuzung B13 / B16

Heute hat der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Berlin den ersten Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgestellt. Für die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie für die Stadt Ingolstadt sind mehrere Infrastrukturprojekte vorgesehen. Hierzu erklärt Reinhard Brandl:

„Ich freue mich über das heute vorgelegte erste Ergebnis! Insbesondere die Bewertung des kompletten vierstreifigen Ausbaus der B 16 zwischen der A 9 und Neuburg als „Vordringlicher Bedarf" ist ein wichtiger Meilenstein für die Infrastrukturentwicklung in der Region. Ich begrüße sehr, dass dieses langjährige Anliegen heute einen großen Schritt in Richtung Realisierung gemacht hat.“

Folgende regionale Straßenbauprojekte sind im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans enthalten:

Kategorie „Vordringlicher Bedarf“

Die Projekte in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ haben mit der ersten Bewertung des Bundesverkehrsministeriums schon eine sehr große Hürde genommen. Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ heißt, dass diese Projekte nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig sind. Die Projekte mit dieser Bewertung sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden.

Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“

Die Projekte in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ haben mit der ersten Bewertung des Bundesverkehrsministeriums schon eine wichtige Hürde genommen. Die Bewertung „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ heißt, dass diese Projekte aus fachlicher Sicht verkehrspolitisch sinnvoll sind. Die Länder haben mit der Qualifikation „Planungsrecht“ die Möglichkeit, die Planungen bis zum sog. „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt. Auch wenn für diese Projekte zumindest nach jetziger Prognose möglicherweise keine Mittel bis 2030 bereitgestellt werden können.

Allgemeine Informationen zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Insgesamt wurden für den neuen Bundesverkehrswegeplan ca. 1.500 Straßenbauprojekte vorgeschlagen. Die Bewertung der Projekte und die Einteilung in Kategorien erfolgten durch externe Ingenieurbüros.

In den nächsten Jahren wird der Personen- und Güterverkehr weiter kräftig zunehmen. Hierauf muss die Verkehrsinfrastruktur bundesweit richtig vorbereitet sein. Das bedeutet konsequente und umfangreiche Investitionen in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur, aber auch Aus- und Neubau von Strecken. Mit dem jetzt vorgestellten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans gibt es eine erste fachliche Einschätzung, welche Strecken dafür bis 2030 Priorität haben sollten. Es stehen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte im Gesamtwert von 264 Mrd. Euro zur Diskussion. Für alle im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen wird pro Jahr ein durchschnittliches Finanzvolumen von rd. 15 Mrd. Euro erforderlich sein.

Die einzelnen Projekte wurden vorrangig nach ihrem Nutzen für den Verkehr und im Hinblick auf die anfallenden Kosten bewertet. Es fand aber z. B. auch Berücksichtigung, wie sich das jeweilige Projekt auf die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort und den Städtebau auswirkt. Außerdem wurden die Umweltauswirkungen geprüft.

Der nächste Schritt wird die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Die konkrete Bewertung jedes einzelnen Projektes kann ab dem 21. März 2016 im Internet auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums eingesehen und kommentiert werden. Das Bundesverkehrsministerium legt anschließend eine überarbeitete Fassung des Bundesverkehrswegeplans vor, der die Grundlage für den Beschluss im Bundeskabinett darstellen wird. Auf dieser Basis werden im Bundeskabinett die sogenannten Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen beschlossen, die dann in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Im nächsten Schritt entscheidet der Bundestag im parlamentarischen Verfahren verbindlich darüber, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Abschließend ist nochmals der Bundesrat zu beteiligen. Das bedeutet, dass die Kategorisierung nicht endgültig ist und es im Laufe dieses Verfahrens noch zu Änderungen kommen wird.

Den ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 können Sie hier herunterladen:

Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030