Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise: Bundestag stimmt über Nachtragshaushalt 2020 ab
Dr. Reinhard Brandl: "Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rd. 156,0 Mrd. € aufzunehmen."
Der Bundestag hat am 25. März 2020 nach halbstündiger Aussprache u.a. über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz abgestimmt.
Zum Gesamtpaket zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie zählt der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020).
Für das Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Insgesamt werden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz zusätzliche Ausgaben von 122,487 Milliarden Euro veranschlagt. Mit den zusätzlichen Ausgaben würden kurzfristig der Gesundheitsschutz und das Gesundheitssystem gestärkt sowie die Folgen für Wirtschaft, Unternehmen und Beschäftigte begrenzt, schreibt die Regierung. Durch den Nachtragshaushalt erhöhen sich die für 2020 veranschlagten Ausgaben des Bundes von 362 Milliarden Euro auf 484,487 Milliarden Euro.