18.05.2017
Keine Gefährder nach Eichstätt
Im Juni wird die Abschiebehaftanstalt in Eichstätt voraussichtlich ihren Betrieb aufnehmen. Damit in diesen Einrichtungen keine Gefährder aufgenommen werden müssen, wird der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" entsprechend beschließen.
Da eine Abschiebehafteinrichtung im Vergleich zum regulären Justizvollzug einen niedrigeren Sicherheitsstandard und deutlich lockerere Haftbedingungen hat, ist sie für die Unterbringung von Gefährdern nicht geeignet.
Die neue Regelung war ein besonderes Anliegen von Dr. Reinhard Brandl und seinem Kollegen Stephan Mayer, dem innenpolitischen Sprecher der CSU/CSU Fraktion.
Titelbild (c) Dr. Reinhard Brandl