Integration ist keine Einbahnstraße – „Fördern und Fordern“ im neuen Integrationsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat ein Integrationsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die Bewältigung des enormen Zugangs von Flüchtlingen aus Drittstaaten ist die größte Herausforderung seit der deutschen Wiedervereinigung. Mit dem Integrationsgesetz wollen wir den wirklich Schutzbedürftigen eine neue Heimat geben und sie schnell integrieren. Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, den Einstieg in die deutsche Gesellschaft zu schaffen.
Mit dem Integrationsgesetz werden weitgehende Angebote an Integrations- und Sprachkursen sowie ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt eingeführt, andererseits sind im Falle der Integrationsverweigerung auch Sanktionen und Leistungskürzungen vorgesehen. Damit setzen wir das Prinzip des Förderns und Forderns konsequent um.