Haushaltsausschuss beschließt Förderung der Sanierung von Schloss Sinning
In der heutigen Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages grünes Licht für die Bundesförderung der Sanierung von Schloss Sinning gegeben.
Reinhard Brandl: „Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel für Sanierung von Schloss Sinning in Oberhausen bin ich außerordentlich glücklich. Neben dem bereits bestehenden Eintrag in die Bayerische Denkmalliste wurde das Schloss im April dieses Jahres zudem als „Baudenkmal mit nationaler Bedeutung“ eingestuft. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, mit der Bundesförderung ein kulturhistorisch bedeutendes Zeugnis erhaltener Barockarchitektur zu bewahren. Meine Kollegen im Haushaltsausschuss konnte ich anschließend davon überzeugen, für dieses geschichtsträchtige Kulturdenkmal Geld in die Hand zu nehmen. Auch Bürgermeister Fridolin Gößl gebührt Dank. Er hat sich ebenfalls intensiv für die Bundesförderung stark gemacht. Für die Sanierungsmaßnahmen werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die nächsten drei Jahre insgesamt 1,85 Millionen Euro bereitgestellt. Damit beteiligt sich der Bund zur Hälfte an den Gesamtkosten der Instandsetzung und Modernisierung. Ich freue mich bereits jetzt darauf, Schloss Sinning nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten erneut zu besuchen.“
Das Schloss Sinning liegt etwa 10 Kilometer südwestlich von Neuburg an der Donau. Im Jahr 1721 erwarb Wilhelm Adam von Wevelds, der damals höchste Amtsträger im Herzogtum Neuburg, die Hofmark Sinning und begann umgehend mit dem Um- und Neubau des Schlosses. Er schuf sich damit einen repräsentativen Ansitz. Das Schloss Sinning ist im Wesentlichen im Zustand von vor 300 Jahren erhalten. Daher kommt ihm kulturhistorisch eine besondere Bedeutung zu.
Ziel der Sanierungsmaßnahmen sind die langfristige Behebung von erheblichen Substanzschäden am Gebäude und die Erneuerung der Haustechnik am Hauptgebäude und am Seitenflügel mit dem Kapellenturm. Gleichzeitig wird hoher Wert auf eine größtmögliche öffentliche Zugänglichkeit gelegt. Im Erdgeschoss sollen Möglichkeiten für die Versorgung von Gästen bei Veranstaltungen aller Art geschaffen werden. Der Festsaal im Obergeschoss sowie die Bibliothek und das Fürstenzimmer sollen beispielsweise für Trauungen, Tagungen oder Seminare nutzbar sein.
Die bewilligten Fördermittel werden aus dem Bundeshaushalt im Rahmen der „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland“ bereitgestellt.