Einsatz gegen den IS – Fragen und Antworten
1. Warum entsenden wir Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in den Einsatz gegen den IS?
Mit den menschenverachtenden Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015 hat der IS nicht nur Frankreich, sondern den europäischen Raum der Freiheit und des Rechts angegriffen. Der Angriff galt unserer Lebensweise und unseren Werten, er galt damit auch uns. Dagegen müssen wir uns verteidigen. Der IS stellt aufgrund seiner Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.
Frankreich hat alle EU-Mitgliedstaaten um Beistand nach der EU-Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages) gebeten. Wir stehen solidarisch an der Seite unserer Freunde und Partner in Frankreich.
- Konkret hat Frankreich uns darum gebeten, den Kampf gegen den IS mit RECCE-Aufklärungstornados zu unterstützen. Das sind die modernsten Aufklärungsflugzeuge, die es derzeit weltweit gibt. Sie können gestochen scharfe Bilder aufnehmen und diese in Echtzeit übertragen. Die Bilder haben eine Detailtiefe, die Aufklärungsdrohnen nicht erreichen. So können wir genau ermitteln, wo sich Stellungen, Infrastruktur und Einheiten des IS befinden. Damit ermöglichen wir eine zielgenaue Bekämpfung der Terroristen und tragen zugleich dazu bei, dass deutlich besser zwischen Zivilisten und Terroristen unterschieden werden kann.
- Die Daten aus den Aufklärungsflügen stehen ausschließlich den NATO-Mitgliedstaaten zur Verfügung und davon auch nur denjenigen, die tatsächlich Einsätze gegen den IS fliegen. Die Auswertung der Daten erfolgt national, das heißt: Deutsche Offiziere bestimmen, wer auf welche Daten zugreifen kann.
- Diese Aufklärungsfähigkeiten werden ergänzt durch einen deutsch- französischen Aufklärungs-Satelliten.
- Entlasten werden wir Frankreich, indem wir einerseits mit einer Fregatte den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle schützen und andererseits Frankreich bei der Luftbetankung seiner Flugzeuge unterstützen. Unsere Tankflugzeuge sind bereits für die französischen Maschinen zertifiziert.
- Für den laufenden Betrieb, die Versorgung und für Kontingentwechsel ist eine Mandatsobergrenze von insgesamt 1.200 Soldaten erforderlich. Tatsächlich im Einsatz werden voraussichtlich rund 700 Soldaten sein.
- Darüber hinaus werden wir Frankreich in Mali entlasten, indem wir mehr Verantwortung bei der UN-Friedensmission MINUSMA im Norden des Landes übernehmen. Hierzu wird der Deutsche Bundestag ein gesondertes Mandat beschließen.
2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Einsatz der Bundeswehr?
Rechtsgrundlage des Einsatzes ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). Die Vereinten Nationen sind ein System kollektiver Sicherheit im Sinne unseres Grundgesetzes.
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist anerkannt, dass ein Staat sich (auch mithilfe anderer Staaten) gegen Angriffe eines internationalen Terrornetzwerks verteidigen darf. Für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts ist es nicht erforderlich, dass stets eine ausdrückliche Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der VN-Charta vorliegt. Ansonsten wäre die Bestimmung des Artikels 51 der VN-Charta überflüssig. Das Selbstverteidigungsrecht besteht vielmehr so lange, bis es dem Sicherheitsrat gelingt, mittels einer Kapitel-VII-Resolution die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Dies ist bislang nicht erfolgt.
Verstärkende Legitimationswirkung für die Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts entfaltet die Sicherheitsratsresolution 2249. Sie ist zwar keine Resolution nach Kapitel VII der VN-Charta. Sie stellt aber mit den Formulierungen des Kapitel VII fest, dass der IS eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit ist. Daher ruft der Sicherheitsrat die Staaten dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Terrorakte des IS zu verhindern. Ergänzend stützt sich der Einsatz auf die EU-Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages. Auf dem Treffen des Rates der EU-Verteidigungsminister in Brüssel am 17. November 2015 haben alle Mitgliedstaaten einhellig den französischen Antrag nach Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag unterstützt und ihren Beistand zugesichert.
3. Was ist das Ziel des Einsatzes und in welche Gesamtstrategie ist der Einsatz eingebettet?
Unser Ziel ist die Verhütung und Unterbindung terroristischer Anschläge. Zugleich müssen wir erreichen, dass der IS keine Gräueltaten mehr an der Zivilbevölkerung begehen kann. Die Menschen müssen in der Region endlich wieder in Frieden leben können. Die Bekämpfung des IS erfolgt nach dem Ansatz der Vernetzten Sicherheit. Das umfasst diplomatische, entwicklungspolitische, polizeiliche und notfalls auch militärische Mittel.
- Der wichtigste Pfeiler ist der politische Prozess der Wiener Verhandlungen zur Beendigung des Bürgerkrieges in Syrien. Wenn es gelingt, eine Verständigung zwischen der verhandlungsbereiten Opposition und dem Regime in Syrien erreichen, gibt es die Chance für ein gemeinsames Vorgehen gegen den IS im Land. Erstmals sitzen dazu die USA, Russland, die Europäer aber auch regionale Akteure wie Saudi-Arabien und Iran an einem Tisch, um einen Waffenstillstand und einen politischen Übergangsprozess in Syrien auszuhandeln. Bisher wurde vereinbart: In sechs Monaten sollen die Voraussetzungen für eine Übergangsregierung geschaffen werden. Ein 18 Monate langer Übergangsprozess soll schließlich in freie und faire Wahlen münden. Dabei stehen der Erhalt der syrischen Staatlichkeit und ein Transformationsprozess weg von Assad an oberster Stelle.
- Wir setzen zweitens auf die erfolgreiche Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für Peschmerga, Jesiden und andere gemäßigte Gruppen, die sich dem IS entgegenstellen. Dazu werden wir das Mandat für die Ausbildungsmission der Bundeswehr im Nordirak von 100 auf künftig 150 Soldaten erweitern. Und wir stellen bis zu 100 Millionen Euro zur Ertüchtigung von regionalen Partnern bereit. Mithilfe der Luftunterstützung durch die Anti-IS-Koalition ist es den Peschmerga bereits gelungen, den IS aus Städten wie Kobane und Sindschar zu vertreiben. Das zeigt: Es ist möglich, den IS militärisch zurück zu drängen.
- Drittens müssen die Finanzquellen des IS ausgetrocknet werden. Der UN-Sicherheitsrat hat schon im Februar 2015 beschlossen, dass alle Staaten Geldtransfers an den IS unterbinden müssen. Dies hat er mit Resolution 2249 nochmals bekräftigt. Deutschland hat das schon umgesetzt und einen eigenen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Jetzt müssen alle anderen Staaten, insbesondere diejenigen in der arabischen Welt, ebenfalls alles dafür tun, um die Finanztransfers an den IS zu unterbinden und insbesondere sein Ölgeschäft zu vereiteln.
- Viertens werden wir noch entschlossener die IS-Propaganda in den sozialen Netzwerken bekämpfen und in Programme zur Prävention und Deradikalisierung von Jugendlichen investieren.
- Fünftens erhöhen wir die humanitäre Hilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak um 400 Millionen Euro auf rund eine Milliarde Euro. Zudem stellen wir im nächsten Jahr 850 Millionen Euro mehr für die Entwicklungszusammenarbeit bereit. Dieses Geld kommt vor allem den Menschen zu Gute, die vor dem IS fliehen. Das zeigt: Eine Bekämpfung des IS im Rahmen der Vernetzten Sicherheit ist nachhaltig und leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Linderung der Fluchtursachen.
4. Steigt in Deutschland die Anschlagsgefahr durch den Einsatz?
Es wäre ein Trugschluss zu glauben, durch Nichthandeln werde die Bedrohungslage in Deutschland geringer. Deutschland befand sich auch vor dem Mandatsbeschluss schon im Fokus der Islamisten. Das zeigen die verschiedenen Festnahmen wie der „Sauerland-Gruppe“ oder die Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover Mitte November. Zudem leisten wir bereits seit über einem Jahr Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe an kurdische Peschmerga im Kampf gegen den IS. Es wäre falsch, wenn wir unsere politischen Entscheidungen davon abhängig machten, ob dadurch ggf. Anschläge durch den IS bei uns provoziert würden. Das wäre nicht im Sinne unserer freiheitlichen Demokratie. Dann hätte der islamistische Terrorismus gewonnen. Auch zwei Deutsche kamen in Paris ums Leben – allein weil sie mit den Franzosen und Bürgern vieler anderer Nationen unser europäisches Leben lebten.
5. Wie sieht unsere Exit-Strategie aus?
Wir wollen mit dem Einsatz der Bundeswehr die Voraussetzungen dafür schaffen, dass lokale Kräfte den IS aus Syrien und dem Irak zurückdrängen können. Um den Menschen wieder eine Perspektive für ein friedliches Zusammenleben in ihrer Heimat zu bieten, setzen wir vor allem auf den politischen Übergangsprozess, der derzeit in Wien verhandelt wird. Die Dauer des Einsatzes hängt vor allem davon ab, wie schnell und erfolgreich der Wiener Prozess für eine politische Lösung des Syrien-Konfliktes verläuft. Je früher sich die Akteure bei den Verhandlungen in Wien auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den IS einigen können, desto eher werden wir am Ziel sein. Das Mandat für den Bundeswehr-Einsatz ist auf 12 Monate befristet. Vor einer Verlängerung werden wir den Einsatz sorgfältig evaluieren und – wo nötig – nachsteuern.
6. Wird es eine Zusammenarbeit mit dem syrischen Präsidenten Assad geben?
Klar ist: Es wird keine Zusammenarbeit mit Assad geben und auch nicht mit Truppen unter der Führung Assads. Wir setzen auf den diplomatischen Verhandlungsprozess in Wien, der einen politischen Übergang in Syrien weg von Assad einleiten soll.
Klar ist aber auch: Wir müssen die Staatlichkeit Syriens erhalten, denn im Falle eines Staatszerfalls droht neue Gewalt. Deshalb gilt es, nach einem Waffenstillstand und nach freien und fairen Wahlen den Soldaten in der syrischen Armee eine Perspektive zu bieten und sie in den Wiederaufbau Syriens einzubinden. Ohne diese Perspektive würden sich viele dieser Soldaten voraussichtlich dem IS anschließen. Diese bittere Erfahrung aus dem Irakkrieg gilt es zu vermeiden.
7. Warum wird über das Mandat binnen einer einzigen Sitzungswoche entschieden?
Frankreich hat uns nach den menschenverachtenden Terroranschlägen in Paris um Beistand gebeten. Diesen Beistand wollen wir Frankreich schnellstmöglich leisten. Das ist auch eine Frage der Solidarität für unsere französischen Freunde und eine Frage der Verlässlichkeit Deutschlands als Bündnispartner.
Der IS steht derzeit durch den Verlust von Gebieten und Ölliefereinrichtungen unter Druck. Diese Gelegenheit gilt es zu nutzen. Wir machen uns die Entscheidung nicht leicht. So haben wir in Sondersitzungen der beteiligten Bundestagsausschüsse sowie in den Plenardebatten sorgfältig abgewogen, welche Argumente gegen und für den Einsatz sprechen. Insbesondere hatten wir eine ausführliche und intensive Diskussion in unserer Fraktionssitzung. Die Grundlagen für die Entscheidung liegen damit vor.