14.11.2019

Die Bundeswehr benötigt Planungssicherheit!

Haushaltsausschuss

Am Donnerstag, 14. November 2019, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2020 den Etat des Bundesministeriums der Verteidigung abschließend beraten.

Hierzu erklärt Dr. Reinhard Brandl:

„Der Verteidigungsetat wächst an – auch im sechsten Jahr in Folge. Die NATO-Quote für 2020 steigt auf 1,42 Prozent. Wir nähern uns damit in großen Schritten den für 2024 zugesagten 1,5 Prozent. Für uns als Union kommt es jetzt drauf an, dass wir der Bundeswehr eine langfristige Planungssicherheit – insbesondere für wichtige Beschaffungsvorhaben – geben.  Hierfür müssen wir den Verteidigungsetat auch in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen.

Um große Beschaffungsvorhaben und die Modernisierung der Ausrüstung der Bundeswehr weiter voranzubringen, müssen wir das Beschaffungsamt der Bundeswehr (BAAINBw) in die Lage versetzen, schnell und effizient zu arbeiten. Und wir müssen das BAAINBw als Arbeitgeber attraktiver machen, damit es im Wettbewerb um das beste Fachpersonal bestehen kann. Wir setzen hier ein Zeichen und bringen 40 höherwertige Stellen aus.

Die Überlastung der Truppendienstgerichte beschäftigt die Bundeswehr seit Jahren. Daraus resultiert eine hohe Zahl an unerledigten Verfahren, die zu Recht zu einer hohen Unzufriedenheit unter den Soldatinnen und Soldaten führt. Deshalb schaffen wir zusätzliche Stellen für dringend benötigte Truppendienstrichterinnen und -richter.“ 

An unsere Soldatinnen und Soldaten stellen wir immense Anforderungen. Es ist unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sie hierfür die bestmögliche Ausstattung erhalten. Mit unseren Beschlüssen zum Sachhaushalt machen wir hier einen weiteren wichtigen Schritt vorwärts.

Auf Basis des Konzeptes der Streitkräfte zur Munitionsbevorratung stellen wir 100 Millionen Euro zusätzlich für die Munitionsbeschaffung zur Verfügung. Mit 34 Millionen Euro mehr statten wir die Bundeswehr für ihre Beteiligung an dem NATO-Programm Enhanced Forward Presence in Litauen sowie für den täglichen Übungsbetrieb aus.  Darüber hinaus haben wir eine weitere Eigenkapitalerhöhung bei der BwFuhrparkService GmbH beschlossen. Mit diesen Mitteln kann die Bundeswehr bis zu 180 Feuerwehrfahrzeuge beschaffen. 

Bereits in der vergangenen Woche haben wir im Rahmen der Einzelplanberatung wichtige Beschlüsse für unsere Soldatinnen und Soldaten gefasst: 

Auf Initiative von Staatssekretär Thomas Silberhorn wurde mit der sogenannten Handgeld-Regelung die Beschaffung vor Ort flexibilisiert. Kommandeure und vergleichbare zivile Dienstellenleiter erhalten 25.000 Euro pro Jahr, um in Eigenverantwortung Ausrüstung und Ersatzteile beschaffen zu können. Auf diese Weise wird eine Vielzahl an Vergabeverfahren hinfällig. Mit zusätzlichen drei Millionen Euro weiten wir nun die Zahl der in die Neuregelung einbezogenen militärischen Dienststellen auf 353 und der zivilen Dienststellen auf 49 aus.

Unsere Soldatinnen und Soldaten dürfen ab dem 01. Januar 2020 in Uniform kostenlos Bahnfahren. Für dieses Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung haben wir uns im vergangenen Jahr vehement eingesetzt. Die Bundeswehr gehört in die Mitte unserer Gesellschaft – das wollen wir sichtbar machen. Wir haben nun im parlamentarischen Haushaltsverfahren die vollständige haushalterische Umsetzung des Vorhabens auf dem Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr gilt die Neuregelung für den gesamten Fernverkehr der Deutschen Bahn und für Teile des Regionalverkehrs. Die Verhandlungen über eine bundesweite Ausweitung auf den gesamten Regionalverkehr sollen schnellstmöglich erfolgreich abgeschlossen werden.“