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23.05.2014
Bundestag beschließt neue Regeln für Direktzahlungen an Landwirte
Umsetzung der EU-Agrarmarktreform
Am 22. Mai 2014 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalition dem Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes zugestimmt. Mit diesem Gesetz wird die im letzten Jahr beschlossene Reform der Europäischen Agrarpolitik in Deutschland umgesetzt. Es geht um viel: Direktzahlungen der EU machen im Schnitt 40 Prozent des Einkommens unserer landwirtschaftlichen Betriebe aus. Sie honorieren Leistungen, die die Landwirtschaft gegenüber der Allgemeinheit erbringt, und gleichen Nachteile aus, die durch die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards der EU im internationalen Wettbewerb entstehen.