Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan beschlossen - Wir investieren in die regionale Verkehrsinfrastruktur!
Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung mit den drei Ausbaugesetzen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 weitreichende Investitionen in die regionale Verkehrsinfrastruktur beschlossen. Hierzu erklärt Reinhard Brandl:
„Bereits die im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans enthaltenen Projekte waren ein überaus erfreuliches Ergebnis für die Region! Im Rahmen der Beratungen wurde noch an einer Stelle eine Veränderung vorgenommen. Anstelle eines vierstreifigen Ausbaus der B 16 im Abschnitt zwischen Zeller Kreuzung und Ortseinfahrt Neuburg ist heute eine Verlegung bei Marienheim beschlossen worden. Der Deutsche Bundestag folgt damit einem einstimmigen Votum des Stadtrats von Neuburg an der Donau.“
Folgende Straßenbauprojekte aus dem Bereich Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen sind nun im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten:
Kategorie „Vordringlicher Bedarf“
- B 16 Verlegung bei Marienheim
- B 16 Kreuzung St 2043 (Zeller Kreuzung) bis Kreuzung B 13: 4-streifiger Neubau und Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
- B 16 Kreuzung B 13 bis A 9: Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
- B 13 Ortsumgehung Unsernherrn: 2-streifiger Neubau
- B 13 Kreuzung St 2214 (Gabel) bis Friedrichshofen: 2- bis 4-streifiger Neubau
Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ heißt, dass das Projekt nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig ist. Die Projekte mit dieser Bewertung sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden.
Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“
- B 13 Ortsumgehung Eichstätt: 2-streifiger Neubau
- B 13 Ortsumgehung Rupertsbuch: 2-streifiger Neubau
- B 16 Ortsumgehung Neuburg-Süd Oberhausen (Sehensand): 3-streifiger Neubau
Die Bewertung „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ heißt, dass diese Projekte aus fachlicher Sicht verkehrspolitisch sinnvoll sind. Die Länder haben mit der Qualifikation „Planungsrecht“ die Möglichkeit, die Planungen bis zum sog. „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt. Auch wenn für diese Projekte zumindest nach jetziger Prognose möglicherweise keine Mittel bis 2030 bereitgestellt werden können.
Den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, in dem die regionalen Projekte aufgelistet sind, können Sie hier herunterladen: